Kontakt
Für Fragen der Gewährleistung ist Ihr Ansprechspartner der Fahrrad-Händler, bei dem Sie das Fahrrad erworben haben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren beginnt mit dem Übergabe-Datum des Fahrrades, welches im Kaufbeleg festgehalten ist. Weitere angaben bezüglich Gewährleistungsn finden Sie auch in unserem Benützerhandbuch.